Die Folge bildet den Startschuß zu einer Sendereihe, die euch das Threat Modeling etwas näher bringen soll. Wir wollen anhand eines Beispiels euch die Hintergründe und das Vorgehen genauer erklären. In der Sendung haben wir über E-Mails gesprochen. Wenn ihr uns helfen wollt, könnt ihr im Pad Hinweise hinterlassen.
https://n.jo-so.de/ris34-tm?both
Bevor es in der Sendung jedoch dazu kam, sprechen wir über einige aktuelle Entwicklungen.
Tobias hörte von den Aufnahmen der Bundespolizei und der Tatsache, dass diese in der Cloud gespeichert werden. Wir sprechen ein wenig über die bekannten Aspekte und versuchen das zu bewerten.
Einen weiteren Block nimmt das geplante EU-Urheberrecht ein. Jens erklärt, was sich hinter den kritisierten Artikeln 11, 12 und 13 verbirgt. Gleichzeitig organisiert er zusammen mit Lutz Donnerhacke für den 23. März 2019 eine Demonstration gegen die Reform.
Am Tag der Sendung schnappte Jens noch die Meldung auf, dass im Bundesrat eine Gesetzesänderung geplant ist, die das Darknet verbieten will. Wir sprechen das ebenfalls kurz an.
Eine Antwort auf „RIS34: Urheberrecht, Darknet und die Bundespolizei“
Die Darstellung bezüglich der Verschlüsselung der Bodycam-Videos ist falsch.
Hierzu ein Zitat des Bundesdatenschutzbeauftragen:
„Die Verschlüsselung ändere jedoch nichts an seiner Kritik, sagte Kelber der NOZ. Nach seinem Kenntnisstand würden die Daten auch in der Cloud bearbeitet und dafür zwingend entschlüsselt, eine durchgehende Verschlüsselung könne somit gerade nicht gewährleistet werden.“ (Quelle: https://heise.de/-4347640)
D.h. die Videos sind zwar in der Cloud verschlüsselt, allerdings liegt der Schlüssel ebenfalls in der Cloud um die Videos dort bearbeiten zu können. Somit hat Amazon die Möglichkeit auf die Videos in unverschlüsselter Form zuzugreifen.